* 26.5.1901 Bronn bei Bad Mergentheim (seit 1972 Ortsteil von Weikersheim)

† 30.9.1941 KZ Flossenbürg

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(Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 350 I Bü 35459)

Der am 26. Mai 1901 in Bronn bei Bad Mergentheim geborene Landwirt Albert Nicklas, evangelisch und geschieden, wurde wegen § 175a von der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart am 21. Juli 1941 in das KZ Flossenbürg eingeliefert. Zwei Monate später, am 30. September 1941, schrieb der SS-Standortarzt und SS-Hauptsturmführer des Konzentrationslagers eine ärztliche Bescheinigung, in der es heißt: „Am 30. September 1941 um 15 Uhr verstarb im Häftlings-Krankenbau des K.L. Flossenbürg der vom 1. Schutzhaftlagerführer K.L. Flossenbürg anerkannte V.E.Häftling (§ 175) Nr. 2768 Nicklas Albert, geboren am 26. Mai 1901 zu Bronn an allgemeiner Herz- und Kreislaufschwäche.“ (siehe 1.1.8.3, Doc-ID 10959587, ITS Digital Archive / Bad Arolsen). Seine zwei Kinder hatten nach 1945 einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Im Ablehnungsbescheid des Landesamtes für die Wiedergutmachung Stuttgart vom 6. Dezember 1955 heißt es:

„Der Vater der Antragsteller, Albert Nicklas, war nach Verbüssung einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren am 25.6.1941 der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart überstellt und am 21.7.1941 in das Konzentrationslager Flossenbürg eingeliefert worden. Dort ist er am 30.9.1941 verstorben. […] Der Anspruch ist nicht begründet. […] Wie die Ermittlungen vielmehr ergeben haben, war der verstorbene Albert Nicklas sechsmal vorbestraft, erstmals im Jahre 1926. […] Am 3.6.1939 verurteilte ihn das Landgericht Ellwangen wegen zweier Verbrechen des § 175 a Nr. 3 StGB zu 1 Jahr 8 Monaten Zuchthaus. […] Bereits im Jahre 1935 war dem verstorbenen Albert Nicklas als Eigentümer eines Erbhofes wegen unsittlicher Handlungen im Sinne des § 175 a StGB die Bauernfähigkeit aberkannt worden; der Erbhof wurde damals auf die Frau übertragen. Nach dieser erneuten Verfehlung reichte die Ehefrau im Jahre 1939 die Scheidungsklage ein; die Ehe wurde am 24.10.1939 vom Landgericht Ellwangen aus Alleinverschulden des Mannes geschieden. Die beigezogenen Strafakten lassen erkennen, dass bei den Taten des Verstorbenen kein politisches Motiv mitgewirkt hat. Es handelt sich vielmehr um Taten rein kriminellen Charakters. Wenn auch die nach der Strafverbüssung erfolgte Verbringung ins Konzentrationslager ein Unrecht darstellt, so erfolgte sie doch nicht etwa wegen der politischen Überzeugung des Verstorbenen. Er ist als sogenannter „Vorbeugungshäftling“ des § 175 a StGB dort eingewiesen worden.“ (Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 350 I Bü 35459)

(Wir danken Rainer Hoffschildt für Informationen aus seinem Projekt „Namen und Gesichter“, dem ITS Bad Arolsen und dem Staatsarchiv Ludwigsburg)

© Text und Recherche bzw. Anmerkungen zu überlieferten Dokumenten: Werner Biggel / Ralf Bogen


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Todesmeldung des KZ Flossenbürg (1.1.8.3, Doc-ID 10959587, ITS Digital Archive / Bad Arolsen)


pin3d428b  Der Pin auf der Gedenkkarte zeigt Bad Mergentheim / Bronn


Täterorte:
KZ einweisende Dienststelle: Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart
Landgericht Ellwangen

Weiter Täterort:
KZ Flossenbürg